Anpassung der Mitgliedsbeiträge

Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,

am 15. Mai 2019 wurde auf der Gesamtmitgliederversammlung des Richrather Sportverein 08 e.V. einstimmig eine Beitragserhöhung zum 01. Januar 2020 beschlossen. Im Folgenden möchten wir die Gründe dafür erläutern.

Aus aktueller Sicht arbeitet der Richrather Sportverein kostendeckend. Das heißt, die Vereinsausgaben werden gegenwärtig durch die Einnahmen – zumeist aus Mitgliedbeiträgen – getragen. Zu den Ausgaben zählen alle Positionen zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Trainer, Übungsleiter und Gruppenhelfer sowie für die Nutzung und Anmietung der Turnhallen, der Kursräume und der Geschäftsstelle. Zudem wird regelmäßig neues Sportmaterial angeschafft und Reparaturen werden bezahlt.

Die regulatorischen und organisatorischen Aufgaben neben dem Sportbetrieb wurden hingegen bislang zumeist ausschließlich auf ehrenamtlicher Basis durchgeführt. Leider führt die stetig abnehmende Bereitschaft für ehrenamtliche Engagements dazu, dass diese Tätigkeiten bei einer Vereinsgröße von 1.000 Mitgliedern nicht mehr alleine durch den Vorstand (neben beruflichen und familiären Verpflichtungen) zu leisten ist.

Somit hat die Mitgliederversammlung am 15. Mai 2019 beschlossen, für die Geschäftsstelle und den darin verbundenen Tätigkeiten zum 01.01.2020 eine Halbtagskraft einzustellen. Mit der Beitragserhöhung von 1,50 EUR pro Monat je Mitglied wird diese Stelle finanziert. Die neue Finanzordnung ist ab dem 1. Januar 2020 gültig und ist auf der Homepage oder zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle einzusehen.