Die Stadt Langenfeld nimmt ihr „Hausrecht“ wahr und verbleibt in städtischen Einrichtungen bei der 3G-Regelung. Das Land NRW beteiligt sich zwar nicht an den sogenannten „Hotspot-Regelungen“ im Bund, stellt den Kommunen jedoch frei, im Zuge des Hausrechts verschärftere Regelungen zu beschließen.
Die Entscheidung der Stadt Langenfeld bedeutet für uns, dass auch wir im Richrather Sportverein weiterhin einen 3G-Nachweis von Euch benötigen. Zudem gilt bei Betreten der Turnhallen noch immer die Maskenpflicht. Bei der Ausübung des Sports könnt Ihr natürlich wie gewohnt die Maske ablegen.
Eine Selbstverständlichkeit sollte es für jeden von uns sein, dass die Sportstunden bitte nicht besucht werden, wenn Ihr Krankheitssymptome aufweist. In diesem Fall wünschen wir Euch eine gute Besserung und bitten Euch sehr, von den Sportstunden fernzubleiben. Vielen Dank 🙂
Weitere Teilnahmevoraussetzungen:
Zunächst müssen alle Mitglieder*innen, die am Sport im RSV08 teilnehmen möchten, eine Einwilligungserklärung unterschrieben zur Sportstunde mitbringen. Wer in mehreren Sportgruppen aktiv ist, darf diese wieder grundsätzlich parallel besuchen solange die maximale Anzahl von Teilnehmern nicht überschritten wird. Unsere Übungsleiter sind dazu angehalten, dies im Blick zu halten. Ohne diese Einwilligung darf der Sport für Euch leider noch nicht stattfinden. Habt Ihr bereits eine Einwilligung in der Vergangenheit erteilt, müsst Ihr natürlich keine neue ausfüllen.
Hinweis für Kindersportgruppen mit Warteliste: Bitte meldet Euch zwingend zunächst in unserer Geschäftsstelle.
Schnupperstunden grundsätzlich wieder möglich
Ab sofort sind bis zu drei kostenlose Schnupperstunden wieder möglich. Zu beachten sind hierbei die weiteren Teilnahmevoraussetzungen sowie die Abgabe der Einwilligungserklärung für die Nachvollziehbarkeit bzw. Offenlegung der Kontaktketten im Falle einer Corona-Infektion.